Ratgeber · Websites für Handwerker
Website für Handwerker: Checkliste
Ihre Website soll aus Besuchern Anfragen machen und dabei rechtlich sauber sein. Diese Checkliste fasst zusammen, was die Website eines Handwerksbetriebs braucht: von Inhalten und Kontaktwegen über lokale Sichtbarkeit bis zu Pflichtangaben und Technik.
Wer einen Handwerker sucht, hat meist ein konkretes Anliegen: Die Heizung soll erneuert werden, das Bad ist in die Jahre gekommen, ein Schaden muss schnell behoben werden. Auf Ihrer Website möchten Interessenten vor allem drei Dinge herausfinden: Machen Sie das, was ich brauche? Sind Sie in meiner Gegend tätig? Und wie erreiche ich Sie?
Die folgende Checkliste hilft Ihnen, Ihre bestehende Website zu prüfen oder eine neue Website vorzubereiten. Gehen Sie die Punkte in Ruhe durch und notieren Sie, was noch fehlt.
1. Leistungen und Einzugsgebiet
- Ihre Leistungen sind konkret beschrieben, nicht nur als Stichworte, sondern mit dem, was Kunden davon haben.
- Schwerpunkte sind klar erkennbar: Was machen Sie besonders oft oder besonders gern?
- Ihr Einzugsgebiet ist genannt, also die Orte und Regionen, in denen Sie arbeiten.
- Es ist erkennbar, ob Sie für Privatkunden, Gewerbekunden oder beide tätig sind.
- Falls Sie Notdienste anbieten, steht deutlich da, wann und wie Sie erreichbar sind.
2. Kontaktwege
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind auf jeder Seite schnell zu finden.
- Auf dem Smartphone lässt sich die Telefonnummer direkt antippen und anrufen.
- Es gibt ein Anfrageformular, das die wichtigsten Angaben abfragt, etwa Art des Auftrags, Ort und gewünschten Zeitraum.
- Ihre Erreichbarkeit ist angegeben, zum Beispiel die Bürozeiten.
- Nach dem Absenden des Formulars erfahren Interessenten, wie es weitergeht.
Wenn Sie tagsüber oft auf Baustellen sind und Anrufe verpassen, lohnt sich ein Blick auf automatisierte Anfragebearbeitung oder einen KI-Telefonassistenten.
3. Vertrauen
- Ihr Betrieb stellt sich vor: Wer steht dahinter, wie arbeiten Sie?
- Eigene Fotos von Team, Fahrzeugen, Werkstatt und Arbeiten statt austauschbarer Bilddatenbank-Motive.
- Projektbeispiele zeigen, was Sie umgesetzt haben, idealerweise mit kurzer Beschreibung.
- Qualifikationen wie ein Meisterbrief, Zertifizierungen oder Mitgliedschaften in Innungen sind genannt, sofern zutreffend.
- Für alle Fotos und Texte liegen die nötigen Nutzungsrechte vor, und abgebildete Personen sind einverstanden.
4. Lokale Sichtbarkeit
- Ihre wichtigsten Leistungen haben eigene Seiten oder zumindest klar gegliederte Abschnitte. Mehr dazu im Artikel One-Pager oder mehrseitige Website?
- Seitentitel und Beschreibungen nennen Leistung und Ort, so wie Kunden danach suchen.
- Name, Adresse und Telefonnummer sind auf der Website, im Google-Unternehmensprofil und in Verzeichnissen einheitlich geschrieben.
- Ihr Google-Unternehmensprofil ist eingerichtet, aktuell und verlinkt auf Ihre Website. Eine Anleitung finden Sie im Artikel Google-Unternehmensprofil optimieren.
Wie eine regional ausgerichtete Seite aussehen kann, zeigt unsere Seite zum Webdesign in Neustadt an der Weinstraße.
5. Pflichtangaben und Datenschutz
- Impressum: Geschäftsmäßige Websites benötigen ein Impressum nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das im Mai 2024 das Telemediengesetz abgelöst hat. Steht in Ihrem Impressum noch „§ 5 TMG“, sollten Sie es aktualisieren. Je nach Gewerk und Rechtsform können zusätzliche Angaben nötig sein, etwa zur zuständigen Kammer.
- Datenschutzerklärung: Sie informiert nach der DSGVO darüber, welche Daten Ihre Website verarbeitet, zum Beispiel über das Kontaktformular, und welche Dienste eingebunden sind.
- Einwilligung für Cookies und ähnliche Techniken: Werden Informationen auf dem Gerät der Besucher gespeichert oder ausgelesen, die nicht unbedingt erforderlich sind, ist nach § 25 TDDDG vorher eine Einwilligung nötig. Das betrifft etwa Statistik- und Marketingdienste oder eingebettete Karten und Videos.
- Verschlüsselung: Die Website ist durchgehend per HTTPS erreichbar, besonders wichtig bei Formularen.
- Barrierefreiheit: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 und betrifft vor allem bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, etwa im Onlinehandel. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, also mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme, sind davon ausgenommen. Ob Ihr Betrieb betroffen ist, hängt vom Einzelfall ab. Unabhängig davon ist eine gut lesbare, kontrastreiche und einfach bedienbare Website für alle Besucher von Vorteil.
Hinweis: Diese Checkliste gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Prüfung Ihrer Website wenden Sie sich bitte an Ihre Kammer oder an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
6. Technik und Betrieb
- Die Website ist auf dem Smartphone genauso gut nutzbar wie am Computer.
- Die Seiten laden zügig, auch über das Mobilfunknetz. So prüfen Sie das: Langsame Website.
- Die Domain läuft auf Ihren Betrieb, und Sie haben Zugriff auf alle Zugangsdaten.
- Regelmäßige Backups und Updates sind geregelt.
- Es ist klar, wer Inhalte ändert, wenn sich etwas ändert, etwa Öffnungszeiten, Leistungen oder Ansprechpartner.
Tipp: Die Technik ist nur so gut wie ihre Pflege. Wenn Sie sich darum nicht selbst kümmern möchten, übernehmen wir das mit unseren Hosting- und Care-Paketen, etwa im Care Basic für 49 € pro Monat zzgl. USt., inklusive Hosting, SSL, Backups und Updates.
Leitfäden für einzelne Gewerke
Jedes Gewerk hat eigene Schwerpunkte. Vertiefende Artikel:
- Website für Fliesenleger: Bäder als Referenzen, Vorher-nachher, Leistungsbereiche
- Website für SHK-Betriebe: Kundendienst, Heizung, Bad und Fachkräfte
- Website für Elektriker: Privat- und Gewerbekunden, Wallbox, Prüfungen
- Website für Malerbetriebe: Ergebnisse zeigen, Hausverwaltungen ansprechen
- Website für Dachdecker: Vertrauen, Notfälle und Sanierungen
Wie das in drei Ausbaustufen aussehen kann, zeigen unsere Demo-Websites.
Häufige Fragen
Brauche ich als Handwerksbetrieb überhaupt eine eigene Website?
Ein Profil bei Google oder in Verzeichnissen ist ein guter Anfang, ersetzt aber keine eigene Website. Dort bestimmen Sie selbst, wie Ihre Leistungen dargestellt werden, und Interessenten können sich in Ruhe ein Bild von Ihrem Betrieb machen, bevor sie anrufen.
Brauche ich ein Cookie-Banner?
Nur, wenn Ihre Website Informationen auf dem Endgerät der Besucher speichert oder ausliest, die nicht unbedingt erforderlich sind, etwa für Statistik- oder Marketingdienste oder eingebundene Karten und Videos. Eine Website, die ohne solche Dienste auskommt, braucht in der Regel keine Einwilligungsabfrage.
Wie schnell kann meine Website online gehen?
Das hängt vor allem davon ab, wie vollständig die Inhalte vorliegen. Viele Projekte können bei vollständigen Inhalten innerhalb von 24 bis 48 Stunden umgesetzt werden. Mit dieser Checkliste können Sie die Inhalte schon vorab zusammenstellen.
Ihr nächster Schritt
Haben Sie beim Durchgehen der Checkliste einige Lücken entdeckt? Dann sprechen Sie uns an. Wir erstellen Ihnen einen kostenlosen Entwurf, unverbindlich und ohne automatische Beauftragung. Websites für kleine Betriebe gibt es bei Meshor ab 599 € zzgl. USt., alle Pakete finden Sie auf unserer Preisseite. Was wir sonst rund um Ihren Auftritt anbieten, sehen Sie unter Websites, bisherige Projekte unter Referenzen.